AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Koch Membranen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen Koch Membranen und dem Käufer wird beim ersten Vertragsschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch sämtlichen Folgegeschäften – auch solchen, die in Ausnahmefällen mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden – zu Grunde gelegt werden. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von Koch Membranen schriftlich bestätigt werden.

I Angebot, Vertragsschluss, Vertragsunterlage


Angebote von Koch Membranen sind freibleibend.
 

Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch Koch Membranen zustande.
 
3  
An Bestellungen ist der Käufer 30 Tage gebunden. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Absendung der Auftragsbestätigung schriftlich zu widersprechen. Andernteils kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

4
Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind lediglich als annähernd zu betrachten. Sie stellen - vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Vereinbarung - keine zugesicherten Eigenschaften dar.

5
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Koch Membranen Eigentums- und Urheberrecht vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, so sind die Unterlagen unverzüglich auf Kosten des Käufers zurückzugeben.


II Preise

1
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Auslieferungslager zzgl. der bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung und Fracht sowie sonstige Nebenkosten, Abgaben und Steuern trägt der Käufer.

2
Koch Membranen ist berechtigt, eine entsprechende Erhöhung vereinbarter Preise vorzunehmen, falls nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung eine Erhöhung der Einstandspreise von Koch Membranen eingetreten ist. Bei Bestellungen auf Abruf sowie bei fehlender Preisvereinbarung gilt der jeweilige Listenpreis.


III Zahlungsbedingungen

1
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung frei Zahlstelle von Koch Membranen zu leisten und hat innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Unbeschadet dessen ist Koch Membranen jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von einer Bezahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen.

2
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, wird eine Einzelzwangsvollstreckung in sein Vermögen vorgenommen oder lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, so ist Koch Membranen unbeschadet anderer Rechte berechtigt:

2.1
sämtliche Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf den ursprünglichen Fälligkeitstermin sofort fällig zu stellen.

2.2
sämtliche Lieferungen oder Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und - auch nach Beendigung des Verzuges - die Lieferung oder Leistungserbringungen von Vorkasse abhängig zu machen. Der Käufer ist Koch Membranen zum Ersatz des sich hieraus ergebenden Schadens verpflichtet.

2.3
sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt (Ziff. IX) geltend zu machen: im Verzugsfall Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 8% p. a. zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist zu erhöhen, wenn Koch Membranen einen höheren Schaden nachweist und zu reduzieren, wenn der Käufer den Beweis dafür erbringt, dass Koch Membranen überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

3
Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein.

4
Zahlungen werden auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers ausschließlich nach Wahl von Koch Membranen auf bestehende Forderungen angerechnet.


IV Aufrechnung, Zurückbehaltung


1
Gegenüber Ansprüchen von Koch Membranen kann der Käufer nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

2
Der Käufer kann ein Leistungsverweigerung- oder Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von Koch Membranen und der Gegenanspruch des Bestellers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist der Käufer Kaufmann, so ist zusätzlich Voraussetzung, dass der Gegenanspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


V Liefer- und Leistungszeit, Selbstbelieferung

1
Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Käufer zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Käufers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

2
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Koch Membranen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen verlängert.

4
Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung gem. vorstehender Ziff. V.3. von mehr als 2 Monaten sowie bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den in vorstehender Ziff. V.3. genannten Gründen ist der Besteller berechtigt, Koch Membranen schriftlich eine angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung oder Leistung zurückzutreten.

5
Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind im Rahmen der Regelung in Ziff. VIII. ausgeschlossen.

6
Kommt Koch Membranen mit einem Teil der Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ein Teil der Lieferung oder Leistung unmöglich, so kann der Käufer nur dann gemäß vorstehender Ziff. V.4. vom ganzen Vertrag zurücktreten oder gem. vorstehender Ziff. V.5. Schadenersatz verlangen, wenn die teilweise Erfüllung für ihn kein Interesse hat.

7
Koch Membranen ist zur vorzeitigen und zur teilweisen Lieferungs- oder Leistungserbringung berechtigt.

8
Bestellungen auf Abruf sind innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss abzunehmen.

9
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten.

VI Versand, Gefahrübertragung und Entgegennahme

1
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. Koch Membranen bestimmt den Transporteur.

2
Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Koch Membranen zusätzliche Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen hat.

3
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Die Ware wird nach Wahl von Koch Membranen auf Kosten des Bestellers bei Koch Membranen verwahrt oder bei Dritten eingelagert.

4
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Käufer unbeschadet dessen Rechte aus Ziff. VII. entgegenzunehmen.


VII Gewährleistung

1
Koch Membranen gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.

2
Bei der Durchführung von Leistungen, insbesondere der Beratung im Zusammenhang mit der Auswahl von Produkten, haftet Koch Membranen – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung - lediglich für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung, nicht hingegen für den Eintritt eines bestimmten Erfolges.

3
Für Entwicklungsmuster, Prototypen oder Vorserienlieferungen ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Weiterhin ist die Gewährleistung ausgeschlossen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Koch Membranen zurückzuführen sind.

4
Der Käufer hat die Ware unverzüglich bei Lieferung, spätestens bei Verarbeitung bzw. Einbau den technischen Anforderungen entsprechend zu prüfen, insbesondere eine Funktionsprüfung durchzuführen. Zeigen sich Mängel erst im Zuge von Verarbeitung/Einbau, so sind diese sofort einzustellen. Mängelrügen haben spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen unter Beschreibung des mangels schriftlich zu erfolgen. Ergänzend gelten die §§ 377, 378 HGB.

5
Im Gewährleistungsfall wird Koch Membranen nach eigener Wahl bei Lieferungen die Ware am Aufstellungsort oder in den eigenen Geschäftsräumen nachbessern oder als Ersatz zumindest ein grundüberholtes Austauschprodukt entsprechender Qualität liefern. Leistungen werden nachgebessert bzw. nochmals erbracht. Der Besteller räumt Koch Membranen zu diesem Zweck eine angemessene Frist zur Mängelbehebung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung ein. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung (drei erfolglose Versuche) oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Besteller berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).

6
Jede weitere Haftung von Koch Membranen gegenüber dem Besteller aufgrund von Mängeln in der Lieferung oder in der Leistung ist - vorbehaltlich der Regelung in Ziff. IX. - ausgeschlossen. Koch Membranen haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.

7
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware an den Käufer bei der Durchführung von Leistungen mit Beendigung der jeweiligen Tätigkeit, insbesondere mit Ende der einzelnen Beratungsmaßnahme.


VIII Schadenersatzansprüche

1
Schadenersatzansprüche des Käufers gegen Koch Membranen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- oder vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, Koch Membranen hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

2
Soweit Koch Membranen nach vorstehender Ziff. 1 haftet, verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten nach Lieferung mit Ausnahme eines Anspruches aus unerlaubter Handlung.


IX Eigentumsvorbehalt

1
Koch Membranen behält sich das Eigentum an der dem Käufer gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum in der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderung von Koch Membranen.

2
Wird die gelieferte Ware durch den Käufer bearbeitet oder zu einer neuen Sache verarbeitet, erfolgen Bearbeitung und Verarbeitung durch den Käufer für Koch Membranen. Bei Verarbeitung mit anderen nicht mit Eigentum von Koch Membranen stehenden Waren durch den Käufer (§§ 947, 948 BGB) steht Koch Membranen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen mit ihr verarbeiteten Waren zu.

3
Der Käufer ist unter Widerrufsvorbehalt berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er nicht gegenüber Koch Membranen in Zahlungsverzug gerät oder sich seine Vermögenssituation wesentlich verschlechtert. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt.

4
Der Käufer tritt sämtlicher, ihm aus Weiterveräußerung, Verarbeitung, Einbau (auch soweit die Ware dadurch wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes oder Grundstücks wird) oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an Koch Membranen ab. Dies gilt auch für die Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent.

5
Koch Membranen ermächtigt den Besteller, die abgetretenen Forderungen für Rechnung von Koch Membranen im eigenen Namen einzuziehen. Koch Membranen ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung anzuzeigen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, der Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, gegen ihn die Einzelzwangsvollstreckung betrieben
wird oder wenn Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen gestellt wird. Der Käufer ist in diesem Fall verpflichtet, Koch Membranen die Drittschuldner und die jeweiligen Forderungen zu nennen und alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum von Koch Membranen hinzuweisen und Koch Membranen unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verstößen gegen die Benachrichtigungspflicht stehen Koch Membranen die Rechte aus Ziff. III.2. zu.

7
Übersteigt der Wert der aus dieser Vereinbarung Koch Membranen zustehenden Sicherheiten die Gesamtforderung von Koch Membranen gegen den Käufer um insgesamt mehr als 20 Prozent, so ist Koch Membranen auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Koch Membranen aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach eigener Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.

8
Verlangt Koch Membranen die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin - soweit nicht das Verbrauchskreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.

8.1
Tritt beim Käufer einer der in Ziff. 5 genannten Fälle ein, so hat Koch Membranen das Recht, die Vorbehaltsware beim Käufer abzuholen, zu diesem Zweck die Räume zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für Koch Membranen nach eigenem Ermessen zu lagern.


8.2
Die Rechte gemäß vorstehender Ziff. 8.1 stehen Koch Membranen auch ohne Erklärung des Rücktrittes oder fruchtlosem Ablauf der Frist des § 326 BGB zu.


X Schutzrechte Dritter

Bei Sonderanfertigungen nach Wünschen oder Vorlagen des Käufers haftet dieser gegenüber Koch Membranen dass - durch von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Rechte Dritter eingegriffen wird und - durch die Ausführung keine Urheberrechte gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Werden gegen Koch Membranen Ansprüche wegen der Verletzung derartiger Rechte geltend gemacht, hat der Käufer Koch Membranen insoweit freizustellen und auf Verlangen von Koch Membranen angemessene Sicherheit zu leisten.


XI Erfüllungsort, Gerichtsstand

1
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Käufer und Koch Membranen geschlossenen Vertrag ist Rimsting.

2
Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Rosenheim. Es steht Koch Membranen jedoch frei, den Käufer an dem Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.


XII Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechtes (EKG und EAG sowie UNCITRAD Abkommen) wird ausgeschlossen.

2
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das gleiche gilt, soweit nicht in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden sofern sie den Punkt bedacht hätten.

3
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarung im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden Koch Membranen nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung.